§ 1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt
(1) für Unternehmen 200 € pro Jahr.
(2) für Institutionen wie gemeinnützige Organisationen, für Freiberufler
mit eigener Praxis und für persönliche Einzelmitgliedschaft 60 €
pro Jahr.
(3) für berechtigte Personen ermäßigt 30 € pro Jahr.
§ 2 Der Mitgliedsbeitrag
(1) ist ohne satzungsgemäße Kündigung am Anfang eines jeden
Jahres automatisch fällig.
(2) erhöht sich nach einmaliger erfolgloser Mahnung um Verzugszinsen und
Bearbeitungsgebühren.
§ 3 Berechtigte Personen i.S. §1 (3) sind Kinder, Jugendliche, Studenten
bis zum 26. Lebensjahr sowie Arbeitslose. Über diese und weitere Berechtigungen
beschließt der Vorstand im Einzelfall.
§ 4 Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder von Vereinsbeiträgen freizustellen.