Beitragsordnung des go4school e.V.

§ 1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt
(1) für Unternehmen 200 € pro Jahr.
(2) für Institutionen wie gemeinnützige Organisationen, für Freiberufler mit eigener Praxis und für persönliche Einzelmitgliedschaft 60 € pro Jahr.
(3) für berechtigte Personen ermäßigt 30 € pro Jahr.

§ 2 Der Mitgliedsbeitrag
(1) ist ohne satzungsgemäße Kündigung am Anfang eines jeden Jahres automatisch fällig.
(2) erhöht sich nach einmaliger erfolgloser Mahnung um Verzugszinsen und Bearbeitungsgebühren.

§ 3 Berechtigte Personen i.S. §1 (3) sind Kinder, Jugendliche, Studenten bis zum 26. Lebensjahr sowie Arbeitslose. Über diese und weitere Berechtigungen beschließt der Vorstand im Einzelfall.

§ 4 Der Vorstand ist berechtigt, Mitglieder von Vereinsbeiträgen freizustellen.